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Kaum zu glauben, dass es viele gibt, die sich die notwendige Felgenfreigängigkeit bei Tieferlegung und Breitreifen durch „voll stopfen der Stoßdämpfer“ mit Federwegsbegrenzer erkaufen wollen. Im Vordergrund steht immer, „ja da muss ich ja weniger börteln oder die Kotfl ügel ziehen lassen, damit meine Reifen nicht an der Karosserie schleifen beim Einfedern“.
Grundsätzlich mal kein schlechter Gedanke, aber leider falsch:
Was schreibt der Gesetzgeber für Restfederwege vor?
Das erste was TÜV & Co. bei der Felgeneintragung kontrollieren werden sind „Restfederwege“. Sind die Reifen bei Vollladung freigängig und besitzen diese die notwenigen „Restfederwege“ von mindestens 1,5 cm im beladenen Zustand. Ganz klar, dass bei dieser Prozedur die Räder/Reifen freigängig sein müssen.
Die meist gemachten Fehler:
Als erster Punkt der immer wieder falsch gemacht wird, steht das „Vollstopfen mit Federwegsbegrenzer“ an den Stoßdämpferkolbenstangen. Billig gekauft und mal so auf die Schnelle reingestopft. Weder die originalen Endanschläge gekürzt noch den Restfederweg kontrolliert.
Worauf muss ich achten?
Zunächst mal die originalen Federwegsbegrenzer bis auf ca. 2 bis 3 cm kürzen. Den Rest bitte austarieren mit GUMMI - FEDERWEGSBEGRENZER bis noch ein Restfederweg von mindestens 1,5 bis 2 cm im vollbeladenen Zustand gegeben ist.
Bitte keine Plastikfederwegsbegrenzer benutzen, da diese dazu neigen im Falle der Begrenzung nicht nachzugeben und sehr hart „zuschlagen“, was zu einem abruptem Schlag im Fahrwerk führen wird. Hier steht nicht nur der Fahrkomfort an erster Stelle, sondern Ihre Sicherheit. Das Fahrzeug kann plötzlich bei diesem Einschlag versetzen und dabei unkontrollierbar werden. Das Gleiche gilt auch beim „voll stopfen der Dämpfer“ mit diesen Teilen, egal welches Material Sie dazu benutzen.
Ihre Sicherheit sollte immer im Vordergrund stehen!
Ihr
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